Satzung

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DRUCKEREI BEGEGNUNGSZENTRUM BAD OEYNHAUSEN e.V.

SATZUNG 

§1  Name, Sitz und Geschäftsjahr

1. Der Verein trägt den Namen "Druckerei Begegnungszentrum Bad Oeynhausen e.V.".
2. Der Verein hat seinen Sitz in Bad Oeynhausen und ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts eingetragen.
3. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.


§2 Zweck, Ziel und Aufgaben

1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Vorschriften der Abgabenordnung.
2. Der Verein verfolgt das Ziel, im Begegnungszentrum alle Sozial-, Alters- und Bildungsschichten anzusprechen
und Ort der sozialen und kulturellen Bildung zu sein. Zur Erreichung dieser Ziele soll sich das Geschehen in den
Bereichen Veranstaltungen und Aktivitäten bzw. Kreativität abspielen.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch
1.Veranstaltungen auf allen nur denkbaren kulturellen und gesellschaftspolitischen Gebieten unter Einbeziehung relevanter Vertreter dieser Bereiche.
2.Im Begegnungszentrum soll Gelegenheit geboten werden, sich auf allen nur denkbaren Gebieten weiterzubilden sowie Erfahrungen auszutauschen.
3.Kurse und Seminare unter Leitung hierfür befähigter Personen.
Die Offenheit ist durch Mitbestimmung aller Beteiligter sicherzustellen.


§3 Selbstlosigkeit

1. Alle Einnahmen des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Ausgaben verwendet werden.
2. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen
Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
3. Auch bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung des Vereins erhalten Mitglieder keine eingezahlten Kapitalanteile
und keine Werte für ihre geleisteten Sachanlagen zurück.
4. Es darf keine Person durch Verwaltungsausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch
unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 


§4 Mitgliedschaft

1. Als Mitglied kann dem Verein jede natürliche oder juristische Person beitreten, sofern die Mitgliedschaft eine Förderung des Vereinszweck erwarten läßt.
2. Der Eintritt kann jederzeit erfolgen.
3. Die Mitgliedschaft wird erworben durch schriftlichen Antrag. Die Mitgliedschaft muß durch die nächstfolgende Mitgliederversammlung bestätigt werden.
4. Das Mitglied verpflichtet sich, den von der Mitgliederversammlung beschlossenen Mitgliedsbeitrag zu zahlen.
5. Die Mitgliedschaft erlischt
a) durch Tod
b) durch schriftlichen Austritt
c) durch Ausschluß bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere, wenn ein Mitglied gegen die Satzung
oder die Geschäftsordnung verstößt. Der Ausschluß erfolgt durch die Mitgliederversammlung,
nachdem dem betroffenen Mitglied die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben wurde. Der Ausschluß ist schriftlich zu begründen.


§5 Organe

Organe des Vereins sind
1. Die Mitgliederversammlung
2. Der Vorstand 


§6 Mitgliederversammlung

1. Die Mitgliederversammlung soll im 1.Quartal des Geschäftsjahres stattfinden.
2. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist vom Vorstand einzuberufen, wenn das Interesse des Vereins
dies erfordert, oder wenn mindestens ein Zehntel der Mitglieder schriftlich unter Angabe des Grundes
die Einberufung verlangt.
3. Die Mitgliederversammlungen sind vom Vorstand durch Bekanntgabe in der örtlichen Presse mindestens sieben Tage
vor dem Versammlungstermin mit Bekanntgabe der vorläufigen Tagesordnung einzuberufen.
4. Zu Beginn der Mitgliederversammlung wird die endgültige Tagesordnung durch die Mitgliederversammlung beschlossen.
Anträge zur Tagesordnung können von jedem Mitglied gestellt werden.
5. Die Mitgliederversammlung beschließt über alle ihr zur Beschlussfassung vorliegenden Anträge, insbesondere über
a) die Satzung und Satzungsänderungen
b) die Geschäftsordnung und Geschäftsordnungsänderungen
c) die Wahl des Vorstandes
d) die Wahl der Kassenprüfer
e) die Entlastung des Vorstandes und der Kassenprüfer
f) die Festsetzung der Mitgliedsbeiträge
g) die Bestätigung und den Ausschluß eines Mitgliedes
h) die Auflösung des Vereins
6. Die Mitgliederversammlung ist beschlußfähig, wenn mindestens 15% der Mitglieder anwesend sind.
Beschlüsse werden von den anwesenden Mitgliedern durch einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gefaßt.
Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Bei Beschlussunfähigkeit ist der Vorstand verpflichtet,
innerhalb von 4 Wochen eine zweite Versammlung mit gleicher Tagesordnung einzuberufen;
diese ist ohne Rücksicht auf die Zählung der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Hierauf ist in der Einladung hinzuweisen.
7. Satzungsänderungen, die vorzeitige Abwahl von gewählten Vorstandsmitgliedern und die vorzeitige Auflösung
des Vereins können nur mit einer Mehrheit von dreiviertel der anwesenden Mitglieder beschlossen werden,
wenn die entsprechenden Anträge mit Begründung zusammen mit der Einladung und der vorläufigen Tagesordnung
allen Mitgliedern schriftlich zugeleitet wurden.
8. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Das Stimmrecht ist nicht übertragbar.
9. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu führen und vom Protokollführer und Versammlungsleiter zu unterzeichnen.


§7 Vorstand

1. Der Vorstand besteht aus mindestens drei Mitgliedern und wird zu ungerader Anzahl seiner Mitglieder gewählt.
Vorsitzende/r und stellvertretende/r Vorsitzende/r werden funktionsbezogen gewählt.
Vorsitzende/r und Stellvertreter/in sind jede/r für sich Vorstand des Vereins im Sinne des §26,2 BGB.
2. Der Vorstand leitet und vertritt den Verein nach den Beschlüssen der Mitgliederversammlung.
3. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse durch Stimmenmehrheit.
4. Über die Vorstandsbeschlüsse ist ein schriftliches Protokoll anzufertigen. Alle Protokolle sind für die Mitglieder
des Vereins zugänglich zu machen.
5. Auf jeder Mitgliederversammlung hat der Vorstand einen Tätigkeitsbericht vorzulegen und zur Diskussion zu stellen. 


§8 Auflösung

Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Vermögen des Vereins an die
Stadt Bad Oeynhausen, die es unmittelbar und ausschließlich für folgenden gemeinnützigen Zweck zu verwenden hat: Kulturelle Jugendarbeit.

Bad Oeynhausen, den 20.02.1984

Geändert in den §§6 und 7 durch Beschluss der MV vom 07.06.1989
Geändert im §7 durch Beschluss der MV vom 11.01.1993
Geändert in den §§4 und 6 durch Beschluss der MV vom 26.02.1996
Geändert in den §§2, Abs.2 und 6, Abs.1 und 6 durch Beschluss der MV vom 12.03.1997

Gruppen im Haus

Salsa Treff

Salsa Treff

Offener Übungsabend

jeden 2. Dienstag im Monat

Matthias Schröder djmateo@teleos-web.de

AG Natur

AG Natur

Termine auf Anfrage

Antje Brandt info@ag-natur.de

https://www.ag-natur.de/

Strick-Gruppe

Strick-Gruppe

Termine: jeden 2. Mittwoch im Monat 18:00 Uhr in der Druckerkneipe

Kontakt: Susanne Behrens
biene.behrens@web.de
Tel. 0160 95219050

SOLAWI

SOLAWI

Solidarische Landwirtschaft in Bad Oeynhausen-Eidinghausen

Mitgliedertreffen (Vereinsgründung wird vorbereitet) zum regelmäßigem Austausch

Termine: jeden 1. Montag im Monat 19:00 Uhr in der Druckerkneipe

Kontakt: Sarah Kunze sarah-kunze@gmx.de

Boardgame Bandidos

Boardgame Bandidos

Offene Brettspielgruppe

Termine: jeden 2. Monat in der Druckerkneipe - siehe Programm

Kontakt: Marcel Dehlinger boardgamebandidos@mail.de

Eine-Welt Gruppe Bad Oeynhausen e.V.

Eine-Welt Gruppe Bad Oeynhausen e.V.

4. Dienstag im Monat 19:30h

U.C.Berendsen

Tel. 05731-254 3314

weltladen-bo@gmx.de

Corona Historica Tanzgruppe

Corona Historica Tanzgruppe

2. und 4. Montag im Monat 19:00h

Wolfgang Heidemeier

info@coronahistorica.de

Philosophischer Kreis

Philosophischer Kreis

Jeden 1. Donnerstag im Monat 19:00h - 21:00h

Karl Rose

Tel. 0571 51328

Kontakt per E-Mail

ADFC

ADFC

Treffen auf Anfrage

Kontakt: Andreas Edler E-Mail andreas.edler@adfc-minden.de

AWO Senioren

AWO Senioren

Der Seniorentreff der Arbeiter-Wohlfahrt.

Zeit: jeden 2. Montag im Monat um 14:30h

Kontakt: Hansjürgen Daniel 05731 23869

Jeden 2. Montag im Monat trifft sich um 14:15 Uhr eine muntere Gruppe jung gebliebener älterer Damen und Herren in der Druckerei. Bei Kaffee und Gebäck vergeht die Zeit mit Klönschnack oft viel zu schnell. 3 – 4 Ausflüge im Jahr, an denen alle älteren Mitbürger/innen teilnehmen können, werden außerdem vom Vorstand des AWO Ortsvereins organisiert. Der Seniorenclub freut sich natürlich auch über neue Mitglieder. Ältere und jung gebliebene Menschen sind herzlich eingeladen einmal vorbei zu schauen.

Tango Treff

Tango Treff

Zeit: i.d.R. jeden letzten Sonntag im Monat um 18:00h 

Kontakt: Alfred Behrendt  (05731) 4909044 / Mobil 01738374019

Webseite: http://www.tango-badoeynhausen.de

SPD Ortsverein

SPD Ortsverein

Termine auf Anfrage beim Ortsverein

Kontakt: Peter Bernard (05731) 4988912

Offener Improtheater-Treff

Offener Improtheater-Treff

Zeit: jeden 1. Dienstag im Monat 20:00h

Kontakt: Holger Pape

Insuliner Initiative

Insuliner Initiative

Zeit: jeden letzten Mittwoch im Monat

Kontakt: Frau Fastnacht  (05731) 260618

Diabetiker Selbsthilfe

Diabetiker Selbsthilfe

Zeit: jeden 2. Donnerstag im Monat

Kontakt: Heinz Dittmann  (05733) 7161

Bündnis 90 / Die Grünen

Bündnis 90 / Die Grünen

Termine auf Anfrage

Laura Ellen Smaczny
Tel.: 05731/3003564
E-Mail: info@gruene-badoeynhausen.de